Die Zusatzrentenversicherung, insbesondere die in der ehemaligen DDR existierende Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR), kann für viele Rentenberechtigte eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung ihrer Ansprüche spielen. Dieser Leitfaden beleuchtet, wie diese Versicherungszeiten bewertet werden und welche Vorteile sich daraus für Ihre Rente ergeben können. Wir bieten Ihnen tiefgreifende Einblicke und praktische Beispiele, um Ihnen die Komplexität dieses Themas zu erleichtern.
Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) in der DDR
In der Zeit vom 1. März 1971 bis zum 30. Juni 1990 bot die DDR die Möglichkeit, eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) abzuschließen. Diese wurde in Sozialversicherungsausweisen entweder als “FZR” oder “Zusatzrentenversicherung” vermerkt und findet sich im Rentenversicherungsverlauf als “FZR” in der Spalte “Art der Zeit, Anmerkungen”.
Die Einführung der FZR erfolgte mit der “Verordnung über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung” am 10. Februar 1971. Sie richtete sich an Pflichtversicherte, deren Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) von 600 Mark monatlich bzw. 7.200 Mark jährlich überschritten. Durch diese freiwillige Zusatzversicherung konnte die Bemessungsgrundlage verdoppelt werden, was wiederum zu einer Verdoppelung des daraus resultierenden Rentenanspruchs führte.
Ehepaar bei der Besprechung eines Rentenbescheids
Rentenleistung aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung
Beiträge, die in die Freiwillige Zusatzrentenversicherung eingezahlt wurden, wirken sich auch bei der Berechnung der gesetzlichen Rente rentenerhöhend aus. Dies geschieht durch die Errechnung von Entgeltpunkten. Um eine gerechte Bewertung im Vergleich zu den alten Bundesländern zu gewährleisten, wird die Bemessungsgrundlage von jährlich 7.200 Mark (oder anteilig bei Teilzeiträumen) zunächst mit einem Umrechnungsfaktor aufgewertet. Dieser Faktor hebt die Bemessungsgrundlage auf das Verdienstniveau der alten Bundesländer an.
Anschließend wird die hochgewertete Bemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres geteilt. Das Ergebnis sind die zusätzlichen Entgeltpunkte, die bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Beispielhafte Berechnung für das Jahr 1982
Nehmen wir an, eine versicherte Person erzielte in der ehemaligen DDR ein Einkommen von über 7.200 Mark im Kalenderjahr 1982 und nutzte die Möglichkeit der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung.
- Bemessungsgrundlage der FZR im Jahr 1982: 7.200 Mark
- Umrechnungsfaktor für 1982: 3,2147
- Durchschnittsentgelt für 1982: 32.198 DM
Berechnung:
- 200 Mark x 3,2147 = 23.145,84 DM (hochgewertetes Entgelt)
- 23.145,84 DM / 32.198 DM = 0,7189 Entgeltpunkte
Durch die Freiwillige Zusatzrentenversicherung würden der versicherten Person für das Kalenderjahr 1982 zusätzlich 0,7189 Entgeltpunkte gutgeschrieben, neben den bereits aus dem versicherungspflichtigen Entgelt errechneten Punkten. Diese zusätzlichen Punkte können Ihre monatliche Rente spürbar erhöhen.
Vorgänger der FZR: Die Freiwillige Versicherung auf Zusatzrente (FVZR)
Vor der Einführung der FZR am 1. März 1971 existierte die “Freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung” (FVZR). Diese diente als Vorläufer der FZR und ermöglichte sowohl pflichtversicherten als auch nicht berufstätigen Personen die Einzahlung von Beiträgen.
Überprüfung Ihres Rentenbescheids
Es ist sehr empfehlenswert, Ihren Rentenbescheid von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Dies kann dazu beitragen, mögliche Fehlberechnungen aufzudecken, die zu finanziellen Nachteilen führen könnten. Registrierte Rentenberater sind spezialisierte Experten, die eine kompetente und umfassende Prüfung Ihres Rentenbescheids durchführen können. Sie helfen Ihnen, Ihre Ansprüche vollständig zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehende Rente erhalten.